Wer hat Anspruch ?
Die Stadt Flensburg und der Kreis Schleswig fördert Kinder in Tagespflege, wenn sie in Flensburg oder im Kreis wohnen und ein individueller Rechtsanspruch vorliegt. Das heißt: wenn Eltern berufstätig sind oder sich in Schul-, Berufsausbildung, Studium oder einer Maßnahme zur Wiedereingliederung im Sinne des 2. Sozialgesetzbuches befinden und so die Betreuung ihres Kindes nicht selbst sicherstellen können.
Ab Sommer 2013 wird es einen Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für Kinder geben, die das erste Lebensjahr vollendet haben. Das bedeutet, dass alle Kinder ab
dem 1. Jahr einen Anspruch auf Betreuung haben unabhänging davon, ob die Eltern
arbeiten oder nicht!
Was kostet Kindertagespflege ?
Eltern zahlen einen Elternbeitrag der genauso hoch ist, wie für einen Krippen- oder Kindergartenplatz. Die Betreuung in Tagespflege ist daher für Sie nicht teurer als in einer Kindertagesstätte. Der Elternbeitrag ist an die Stadt zu zahlen und kann bei geringerem Einkommen unter gleichen Voraussetzungen wie in der Kindertagesstätte ermäßigt werden.
Stadt Flensburg Fachbereich Bildung, Kultur und Sport
Abteilung 3.8 · Kindertagesbetreuung
Rathausplatz 1 · 24937 Flensburg
Eure Tagesmutter Marina, aus der Gartenstadt Weiche Flensburg.
GARTENSTADT-KROKODILE
Schwärmerhof 1
24941 Flensburg
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